Tatsachen und Ereignisse
Heirat | 1819 Rommerskirchen, St. Peter, Rhein-Kreis Neuss, Nordrhein-Westfalen, Germany Breitengrad: N51.033889 Längengrad: E6.683333Google Maps™Bing Maps™OpenStreetMap™ Nr. 9, Heirats-Urkunde Gemeinde Rommerskirchen, Kreis Neuss, Regierungs-Departement Düsseldorf Im Jahre tausend achthundert und neunzehn, den dreizehnten October erschienen vor mir, Christian Mehl, Bürgermeister von Rommerskirchen als Beamten des Personenstandes der Johann Emons zwanzig Jahre alt, geboren zu Adendorff, Regierungs-Departement Cöln, Standes Schuster, wohnhaft zu Rommerskirchen, Regierungs-Departement Düsseldorff, Sohn des verstorbenen Heinrich Emons und der gegenwärtig in diese Heirat einwilligenden Maria Catharina Horn wohnhaft zu Adendorff Regierungs-Departement Cöln Und die Jungfrau Christina Düren zwanzig dreij Jahre alt, geboren zu Vanikum Regierungs-Departement Düsseldorff Standes ohne Gewerbe, wohnhaft zu Vanikum Regierungs-Departement Düsseldorff, Tochter des verstorbenen Aegidius Düren und der gegenwärtig in diese Heirath einwilligenden Gertrud Krosch wohnhaft zu Vanikum Regierungs-Departement Düsseldorff. Dieselben haben mich aufgefordert, die zwischen ihnen verabredete Heirat gesetzlich abzuschließen, und in Erwägung dass die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirat wirklich von der Haupttüre des Gemeindehauses zu Rommerskirchen statt gehabt haben nämlich die erste am sechs und zwanzigsten September, und die andere am dritten October des laufenden Jahres, dass ferner die Urkunden dieser Ankündigung gebührend öffentlich angeschlagen gewesen, und endlich dass mir kein Widerspruch gegen diese Verheiratung eingereicht worden ist, habe ich, um besagter Aufforderung zu willfahren, und nachdem ich die zu gegenwärtiger Handlung beigebrachten und gegenwärtiger Urkunde angefügten Belege, namentlich: die Geburts-Urkunden der eheschließenden Personen, und der Todesschein von Heinrich Emons, so wie auch das sechste Kapitel des vom Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches laut vorgelesen hatte, hierauf den vorbenannten Bräutigam und der vorbenannte Braut befragt: ob sie einander ehelichen wollten? Da nun jeder der beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat: so erkläre ich im Namen des Gesetzes, dass Johann Emons und Christina Düren hierdurch miteinandner gesetzlich verheiratet sind.... Quelle: Standesamt Rommerskirchen, Heiraten 1819 |
---|---|
FAM:_CRE | 22. Januar 2016 – 23:21:58 |
Letzte Änderung | 30. Oktober 2016 – 16:22:07 |