Tatsachen und Ereignisse
Heirat | 20. November 1826 Gangelt, Heinsberg, Nordrhein-Westfalen, Germany Breitengrad: N50.992500 Längengrad: E5.998056Google Maps™Bing Maps™OpenStreetMap™ № 19. Heiraths-Urkunde. Gemeinde Gangelt, Kreis Geilenkirchen, Regierungs-Departement Aachen Im Jahr tausend achthundert sechs und zwanzig, den zwanzigsten November, erschienen vor mir Andreas Rademechers beigeordneter Bürgermeister von Gangelt als Beamten des Personen-Standes, der besonders hierzu delegiert, der Johannes Mathias Merkelbach, des ledigen Standes dreißig vier Jahre alt, geboren zu Wittem, Regierungs-Departement Maestricht, Standes Bürgermeister, wohnhaft zu Wittem, Regierungs-Departement Maestricht, Sohn des Simonis Merkelbach todt, und der Maria Elisabetha Schervier, Rentnerin, wohnhaft zu Wittem, Regierungs-Departement Maestricht, und die Jungfrau Maria Josepha Claessen zwanzig vier Jahre alt, geboren zu Gangelt Regierungs-Departement Aachen, Standes ohne, wohnhaft zu Gangelt, Regierungs-Departement Aachen, großjährige Tochter des Christian Joseph Claessen, gestorben zu Gangelt den sechs und zwanzigsten September acht zehn hundert elf laut Sterbe-Register des vorerwähnten Jahres No 67 und der Maria Josepha Kamps ohne Gewerbe wohnhaft zu Gangelt, Regierungs-Departement Aachen, welche hierbei anwesend war und einwilligte. Dieselben haben mich aufgefordert die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen; und in Erwägung, daß die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre des Gemeinde-Hauses zu Gangelt und Wittem Statt gehabt haben, nämlich die erste am fünften November Sonntag morgens 10 Uhr und die andere am zwölften November Sonntag morgens zehn Uhr, daß ferner die Urkunden dieser Ankündigungen gebührend öffentlich angeschlagen gewesen, und endlich daß mir kein Widerspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist; habe ich, um besagter Aufforderung zu willfahren, und nachdem ich die zu gegenwärtiger Handlung beigebrachten Belege, namentlich: die Geburts-Urkunden der eheschließenden Personen, die Sterbe-Urkunde von dem Vater des Bräutigams, die vom Herrn Notar Rompen zu Wittem am sechsten November dieses Jahres angefertigte und am siebenten November zu Valkenberg gehörig einregistrierte Einwilligungs-Akt der Mutter des Bräutigams, um dadurch zu beweisen, dass die einseitige Einwilligung der Mutter zu seiner Heirath hierauf sowie auf, dass von dem zu Wittem delegierten Assessor Herr Geilenkirchen ausgestattete Verkündigungs-Attest, woraus hervorgeht dass daselbst keine Einwände statt gehabt haben. Quelle: Landgerichtsbezirk Aachen / Standesamt Gangelt / Heirat / 1826_Bd_01 / 0037.jpg |
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Letzte Änderung | 9. Juli 2015 – 14:13:09 |